Allgemeine Vertragsbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen gelten bei Vertragsabschluss zwischen Ihnen als Kunden und Herrn Benjamin Bürger, im Folgenden Polyglot Kids genannt, als anerkannt und vereinbart:
Abschluss des Vertrages:
Polyglot Kids organisiert Sprachunterricht für Kinder und Erwachsene im Alter von 3 – 99 Jahren in der Kronprinzenstr. 9 in 40217 Düsseldorf, in Kindergärten, Schulen, Privaträumen oder anderen extra angemieteten Räumlichkeiten in Düsseldorf und Umgebung. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Anmeldung des Kursteilnehmers bei Polyglot Kids eingegangen ist. Es gilt deutsches Recht.
Gruppenkurse:
Nach einer kostenlosen Probestunde, kann eine Vertragslaufzeit von 3, 6 oder 12 Monaten gebucht werden. Während der NRW Schulferien und an Feiertagen findet kein Kurs statt. Der Gruppenkurs findet 1 x pro Woche für 60 bzw. 90 Minuten statt. Sollte der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Vertragende schriftlich gekündigt werden, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Termine. Der jeweilige Rechnungszeitraum wird auf jeder Rechnung vermerkt (ohne Berechnung der NRW Ferienzeit und Feiertage). Bei Einzelunterricht und Kleingruppenunterricht erfolgt die Vertragsdauer und Unterrichtszeit nach Absprache und wird auf dem Anmeldeformular mit der Anzahl der gebuchten Unterrichtsstunden vermerkt. Kann ein Einzel- oder Kleingruppenunterricht wegen Umzug oder schwerer Krankheit des Schülers nicht weiter fortgeführt werden, kann bereits gebuchter Unterricht mit Nachweis der Gründe vorzeitig gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet. Bestehende Guthaben sind übertragbar
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Eltern / Erziehungsberechtigten, den Kursbeitrag in voller Höhe zu leisten, auch wenn das Kind / die Kinder vorzeitig ausscheidet/n.
In der Zeit der NRW Schulferien und an Feiertagen finden keine regulären Kurse statt, daher wird auch für diese Zeit keine Kursgebühr erhoben. Die Kinder können in den NRW Schulferien am Polyglot Sprachprogramm teilnehmen. Hierbei gelten gesonderte Konditionen.
Sollte es zu einem Lehrerwechsel kommen, berechtigt dies nicht zu einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages. Ein von uns verursachter Unterrichtsausfall (z. B. wegen Krankheit des Lehrers) wird nachgeholt bzw. für eine Vertretung gesorgt.
Der bei der Anmeldung gebuchte Gruppenkurs kann nur bei genügender Teilnehmeranzahl stattfinden bzw. fortgeführt werden (mindestens 4 angemeldete Teilnehmer). Bereits gezahlte Gebühren für den nicht stattfindenden Unterricht werden von uns zurückerstattet. Die Gruppengröße liegt bei max. 12 Teilnehmern.
Dem Kunden ist untersagt, den bei Polyglot unter Vertrag stehenden Sprachtrainern Aufträge zur Durchführung von Unterricht auf privater Basis zu erteilen, weder direkt noch indirekt, durch oder über Dritte, gleichgültig ob natürliche oder juristische Personen. Dies beinhaltet auch sämtliche Nachfolgeaufträge, die sich aus den bekannt gewordenen Kontakten ergeben könnten. Dieser Quellenschutz gilt unwiderruflich fünf Jahre ab dem auf der Vorderseite genannten Datum (siehe Datum und Unterschrift).
Alle Unterlagen und Informationen zu Personen sind streng vertraulicher Natur und dürfen nicht an Dritte Personen weitergegeben werden. Sollte der Sprachschule Polyglot Kids durch Zuwiderhandlung in diesem Punkt ein finanzieller Schaden entstehen, behalten wir uns vor, den Kunden in Regress zu nehmen.
Diese Bestimmungen haben folgende Ausnahmen:
Kündigung:
Bei einer schwerwiegenden Krankheit, die das Fortsetzen bereits gebuchten Unterrichts unmöglich macht, ist eine vorzeitige schriftliche Kündigung mit Nachweis der Gründe sofort möglich.
Unterrichtsausfall:
Kann ein Kind wegen Krankheit an mehr als zwei aufeinander folgenden Unterrichtsstunden nicht teilnehmen, wird der entfallende Termin ab der zweiten Woche gutgeschrieben.
In Fällen, in denen eine Krankheit eine weitere Teilnahme am Kinderprogramm unmöglich macht, werden ab Eingang der Kündigung mit entsprechenden Nachweisen keine Kursgebühren mehr erhoben. Zuviel gezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Kann ein Kind aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, ist die Rückerstattung der Kursgebühr nicht möglich.
Bei Ausfall bzw. Änderung eines Termins von Einzel- und Kleingruppenunterricht muss die Schule bzw. der Lehrer 48 Stunden vorher informiert werden, da die bereits entstanden Kosten andernfalls in Rechnung gestellt werden. Bei Krankheit muss der Ausfall 24 Stunden vorher bekannt gegeben werden.
Nichteignung:
Sollte ein Kind das Sprachprogramm in einer Form stören, die einen lebendigen Sprachunterricht für die anderen Kinder nicht zulässt, und sein Verhalten sich auch nach intensiven Bemühungen des Lehrpersonals nicht ändern, ist die Kursleitung berechtigt, diesem Kind die Teilnahme zu verweigern. In diesem Fall werden Kursbeiträge nur bis zur Auflösung des Vertrages geltend gemacht.